NUTZUNGSBEDINGUNGEN

EINWILLIGUNG. Mit dem Betreten des Strandgeländes oder der Nutzung der dafür vorgesehenen Infrastruktur (z.B. Fahrradstell­plätze) anerkennen Sie die folgenden Nutzungsbedingungen für die Nutzung des Strandgeländes der Podersdorf Tourismus- und Freizeit­betriebsgesellschaft m.b.H. (im Folgenden „Betreiberin“).

ZUTRITT STRANDBAD. Die Benutzung des Strandbades ist wäh­rend der
Öffnungszeiten (siehe Aushang an Kassengebäuden) nur nach Erwerb einer gültigen
Eintrittskarte gestattet. Die Eintrittskarten sind während des gesamten
Aufenthaltes aufzubewahren und auf Aufforderung dem Personal der Betreiberin
vorzuweisen. Die Weiter­gabe von Eintrittskarten ist untersagt. Gegen Personen,
die sich im Strandbad ohne gültige Eintrittskarte aufhalten, hat die
Betreiberin einen pauschalen Schadenersatzanspruch in Höhe von € 60,00.

Um 24.00 Uhr muss das Strandbad verlassen sein (ausgenommen
Personal der Podersdorf Tourismus- und FreizeitbetriebsgesmbH). Der
nächstmögliche Zutritt ist ab 6.00 Uhr mit einer Surf Jahreskarte.

Die Betreiberin behält sich vor, Personen, deren Zulassung
zum Bade­besuch bedenklich erscheint, den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu
verwehren.

Die Betreiberin behält es sich weiters vor, die gesamte
Anlage oder Teile davon aus Gründen der Sicherheit oder wegen Veranstaltungen
zu sperren. Ein Rückersatz für bereits erstandene Eintrittskarten erfolgt in
diesen Fällen nicht.

KINDER. Kinder bis zum 10. Lebensjahr sowie Personen, die nicht voll zurechnungsfähig sind, sind nur in Begleitung einer aufsichts­pflichtigen Person eintrittsberechtigt. Wird das Strandgelände von solchen Personen benutzt, bleiben deren aufsichtspflichtige Personen (Eltern, Lehrer, Erwachsenenvertreter, etc.) uneingeschränkt verant­wortlich. Die Betreiberin des Strandgeländes schließt die Übernahme jedweder Aufsichtspflicht aus. Aufsichtspflichtige haben für die gesamte Zeit des Besuches für eine an-gemessene Aufsicht zu sorgen und haften der Betreiberin für jegliche Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflichten.

BADEAUFSICHT. Eine Badeaufsicht besteht nur während der Kassaöffnungszeiten (entsprechenden Aushang beachten).
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals sowie jenem der Boots­verleiher, der Surfschulen, etc. ist unverzüglich Folge zu leisten. Gäste, welche diese oder die Badeordnung missachten, können des Areals verwiesen werden. Ein Rückersatz der Eintrittsgebühr ist diesfalls aus­geschlossen.

EIGENVERANTWORTUNG. Für eigen- oder fremdverschuldete Verletzungen, Unfälle oder sonstige gesundheitliche Beein­trächtigungen aufgrund von Verstößen gegen dieser Nutzungs­bedingungen oder sonstiger Anordnungen und Hinweise der Be­treiberin bzw. deren Personal übernimmt die Betreiberin keine Haftung. Dies gilt auch für Beschädigungen oder das Abhanden­kommen von Gegenständen (insbesondere durch Diebstahl). Die Gäste haben für die sichere Aufbewahrung ihres Besitzes selbst Sorge zu tragen. Es wird davon abgeraten, wertvolle Gegenstände mit auf das Strandgelände zu nehmen (Gefahr durch Wasser, sportliche Aktivi­täten, etc.). Die Betreiberin haftet nicht für Beschädigungen von Gegen­ständen, soweit sie oder ihr Personal diese Schäden lediglich leicht fahrlässig herbeigeführt haben. Bei jeglichen Zwischenfällen im auf dem Strandgelände (Streitig­keiten, Diebstahl, Unfall, akute Erkrankung, etc.) ist die Aufsicht um­gehend zu verständigen.

ABSTAND. Zu anderen Badegästen muss Abstand gehalten werden. Weiters müssen die Bereiche vor den Umkleiden und Sanitäranlagen freigehalten werden.

VERHALTEN. Jeder Gast ist angehalten, insbesondere im Hinblick auf Lärm, Musik und sportlichen Aktivitäten, Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen. Das Areal ist sauber zu halten. Das Mitbringen von gefährlichen Gütern und gefährlichen Gegenständen ist nicht ge­stattet. Gegenstände dürfen nicht derart verwendet oder zurück­gelassen werden, dass sie eine Gefahr für andere Gäste darstellen (Stolperfallen u.ä.). Offenes Feuer sowie Grillen, Shisha rauchen und Campieren ist untersagt.

EINRICHTUNGEN. Sämtliche Einrichtungen (Liege-, Sitz­möglichkeiten, Sportplätze, etc.) stehen für die übliche Nutzung der Badegäste auf eigene Gefahr zur Verfügung. Die Nutzung hat pfleglich zu erfolgen, für Schäden wegen unsachgemäßer Behandlung haften die Verantwortlichen der Betreiberin uneingeschränkt.

WASSERSPORT, BOOTE & CO. Der Bereich vom Ufer des Strandgeländes bis zu den Begrenzungsbojen ist ausschließlich Schwimmern und Nutzern von leichten Badebehelfen (Luftmatratzen, etc.) vorbehalten. Es ist untersagt in diesen Bereich mit Booten, Surf­brettern und anderen massiven Wassersportgeräten zu verkehren. Ausgenommen sind die dafür vorgesehenen Zugänge zum See. Jeden­falls ist auf Schwimmer und andere Wassersportler bzw. Boote Rück­sicht zu nehmen. Jenseits der Begrenzungsbojen verkehren auch Wassersportler (Surfer, Kite-Surfer, etc.) sowie Segelboote, E-Boote, etc. Dies ist beim Baden und Schwimmen in diesem Bereich zu beachten. Baden und Schwimmen erfolgt in diesem Bereich auf eigene Gefahr.

UNWETTER. Im Falle des Aufziehens von Unwettern (Gewitter, Sturm, etc.) ist das Strandgelände umgehend zu verlassen (Gefahr von Blitzschlag, herabstürzenden Ästen, etc.). Den Anweisungen des Personals ist umgehend Folge zu leisten.

FAHRRÄDER UND CO. Die Mitnahme von Fahrrädern und dergleichen ist nicht gestattet. Diese sind an den dafür vorgesehenen Abstellplätzen vor dem Strand-gelände abzustellen. Für eine sorg­fältige Sicherung und Verwahrung sind die Besitzer verantwortlich, die Betreiberin haftet nicht für abhandengekommene (insbesondere gestohlene) und/oder beschädigte Fahrräder und sonstige Gegen­stände. Rollschuhe, Inline-Skates und Roller dürfen am Areal nicht verwendet werden. Weiters gilt im gesamten Gelände Fahrverbot für Pkw, Lkw, und Elektro-Scooter. Ausgenommen sind Gemeinde-Mitarbeiter, Pächter, Lieferanten.

HAUSTIERE. Auf dem gesamten Areal sind Haustieren untersagt. Ausgenommen sind zertifizierte Assistenzhunde. Für deren sach­gemäße Haltung haftet der Halter uneingeschränkt.

FÜTTERN VON WILDTIEREN. Die Fütterung von Wildtieren (z.B. Enten oder Schwäne) ist untersagt.

GEWERBLICHE TÄTIGKEITEN. Jede Art von gewerblicher Tätigkeit oder Werbung auf oder vor dem Areal des Strandgeländes bedarf der vorherigen und schriftlichen Zustimmung der Betreiberin.

KITESURFEN. Achtung, es gilt die Lycra-Pflicht! Ein der Zone zugewiesenes Lycra muss gut sichtbar getragen werden.
Vom 10. Mai bis 20. September (Badesaison) ist das Kitesurfen laut Landesverordnung §16 innerhalb von 200 Metern zum Ufer verboten. (gelbe Bojen) Die Korridore, welche ebenso mit gelben Bojen ausgelegt sind, dienen nur zur Ein- und Ausfahrt. Diese sind freizuhalten; Springen ist im Korridor verboten.
Im Aufbau-Bereich vor der Start- und Landezone (gelbe Linie) kannst du deinen Kite aufbauen oder parken. Nur hier dürfen Kites (gesichert!), Foils, Boards geparkt werden! Starten und Landen des Kites ist ausnahmslos nur in der dafür vorgesehenen Start- und Landezone erlaubt.

NUTZUNG IN DER NEBENSAISON. Das Strandgelände ist abseits der Badesaison (siehe Aushang an Kassagebäuden) frei zugänglich. In dieser Zeit wird die Anlage nicht beaufsichtigt, betreut, von Schnee geräumt oder bestreut. Bitte beachten Sie weiters, dass Kitesurfer im Zeitraum vom 20. September bis zum 10. Mai auch in Ufernähe aktiv sein dürfen. Auf die Gefahr des Einbrechens bei Begehung der Eisfläche im Winter wird hingewiesen (Lebensgefahr!).
Jegliche Nutzung des Strandgeländes in diesem Zeitraum erfolgt auf eigene Gefahr!

Beim Missachten der Hausordnung ist das Personal berechtigt Fotos zum Dokumentieren des Vergehens zu machen. Diese Fotos dienen nur zur Beweisführung im Fall einer Anzeige und werden nicht öffentlich gemacht.